Rechtsprechung
BGH, 28.08.2012 - 5 StR 391/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB
Schwerer Raub; rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles (unzureichende Berücksichtigung subjektiver Momente) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des § 250 Abs. 3 StGB unter Berücksichtigung des Alters und der Drogenabhängigkeit eines Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des § 250 Abs. 3 StGB unter Berücksichtigung des Alters und der Drogenabhängigkeit eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Der minder schwere Fall des § 250 StGB bei einem Jugendlichen - Eine erstmalige Anwendung von "Erwachsenenstrafrecht" kann einen minder schweren Fall begründen
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 366
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2010 - 5 StR 299/10
Aussetzung der Hauptverhandlung (neu hervorgetretene Umstände); unzulässige …
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 391/12
Im Hinblick auf die fortdauernde Untersuchungshaft wird er sich aufgrund der zwischenzeitlich weiter vollzogenen Untersuchungshaft wohl erübrigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 5 StR 299/10). - BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 391/12
Auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 7) unterliegt es durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB verneint hat.